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  • Harald Kapper, Gründer und Geschäftsführer von kapper.net. Foto: Christian M. Kreuziger (Veröffentlichung honorarfrei)
Harald Kapper, Gründer und Geschäftsführer von kapper.net. Foto: Christian M. Kreuziger (Veröffentlichung honorarfrei)
13.05.2015

Staatsschutzgesetz: „österreichische NSA“

Allgemeine Internet-Überwachung droht

Beim geplanten Staatsschutzgesetz stößt nicht nur der Einsatz von V-Leuten auf Kritik. „Die Verfassungsschützer könnten jeden Beliebigen im Internet überwachen, ohne dafür irgendwo Rechenschaft ablegen zu müssen“, warnt Harald Kapper, Geschäftsführer des Internet-Providers kapper.net. „Die Polizei darf heute schon Internet-Adressen und Bewegungsmuster verfolgen, aber das nur richterlich kontrolliert und protokolliert. Dieser Schutz muss erhalten bleiben.“

Der Entwurf des Staatsschutzgesetzes sieht vor, dass die Behörden das Handy und die Internet-Nutzung von Verdächtigen – und ihren Bekannten – beobachten dürfen. Ob jemand als verdächtig gilt, entscheiden die Ermittler natürlich selbst.

Wenn jemand ins Visier der Behörden gerät, müssten die Telekom-Firmen und Provider jederzeit bekanntgeben, welche Standortdaten sein Handy liefert und mit welcher IP-Adresse er im Netz unterwegs ist. „Das sind tiefe Eingriffe in die Privatsphäre und die Grundrechte, die unbedingt Kontrolle und Transparenz erfordern“, betont Kapper. „Sonst könnte im Prinzip jeder von uns heimlich von den Behörden beobachtet werden.“ Nachsatz: „Wir wollen keine österreichische NSA.“ Kapper gehört dem Vorstand des Provider-Verbands ISPA an und setzt sich auch dort besonders für den starken österreichischen Datenschutz ein.

Wer bewacht die Wächter?

Die Lösung ist eigentlich schon vorhanden: In Österreich gibt es seit 2012 die sogenannte Durchlaufstelle für den kontrollierten Austausch zwischen Polizei und Providern. Diese Durchlaufstelle ist eine gesicherte Computeranlage, die als geschützter Briefkasten dient. Fordert die Polizei Auskünfte bei einem Provider an, landet diese Anforderung in der Durchlaufstelle und geht von dort zum Provider. Der Provider schickt die Antworten über die Durchlaufstelle retour. Dieser Datenaustausch erfolgt hoch verschlüsselt und wird automatisch versiegelt protokolliert. Diese Protokolle werden jährlich dem Parlament übermittelt. Das beugt Missbrauch vor und schützt persönliche Daten.

„Die Verwendung der Durchlaufstelle soll im Staatsschutzgesetz ausdrücklich vorgeschrieben werden“, fordert Kapper. „Damit erfolgen Internet-Ermittlungen auch weiterhin in einem rechtsstaatlichen Rahmen und unter parlamentarischer Kontrolle.“

Vorratsdatenspeicherung als Skurrilität

Die Idee, eine Vorratsdatenspeicherung nach deutschem Vorbild nochmals zu versuchen, hält Kapper für skurril. „Was in Deutschland derzeit betreffend der Speicherfristen angedacht wird, entspricht in Wirklichkeit weitgehend den Regeln, die wir in Österreich sowieso bereits haben.“

Kapper findet neue Vorschläge in diese Richtung daher obsolet: „Wir brauchen keine neuerliche Diskussion über eine Vorratsdatenspeicherung, der Höchstgerichte bereits eine eindeutige Absage erteilt haben.“ Die Vorratsdatenspeicherung wurde 2014 vom Europäischen Gerichtshof und vom österreichischen Verfassungsgerichtshof als grundrechtswidrig eingestuft und außer Kraft gesetzt.